Führerschein aus dem Ausland in Deutschland ungültig!

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Wer seinen Führerschein in Deutschland verliert, kann zwar im Ausland einen neuen Führerschein erwerben, aber man darf damit in Deutschland nicht fahren. Zahlreiche Verkehrssünder, denen der Führerschein entzogen wurde, erwerben  im Ausland einfach eine neue Fahrerlaubnis. Eine ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland nur gültig, wenn der eingetragene Wohnsitz des Besitzers ebenfalls im Ausland liegt.
Somit sind ausländische Führerscheine mit eingetragenem Wohnsitz in Deutschland hierzulande ungültig.
Vor allem in Tschechien tauschten in der Vergangenheit viele Verkehrssünder ihre ungültige Fahrerlaubnis gegen eine neue ein, ohne zu wissen, dass diese für deutsche Straßen nicht zulässig ist. Auf diese Tatsache hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Grundsatzurteil erneut hingewiesen.
(Bild:Archiv)