Vor allem in Tschechien tauschten in der Vergangenheit viele Verkehrssünder ihre ungültige Fahrerlaubnis gegen eine neue ein, ohne zu wissen, dass diese für deutsche Straßen nicht zulässig ist. Auf diese Tatsache hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Grundsatzurteil erneut hingewiesen.
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