Quelle: autogazette Foto: zintzen
Vorsicht beim Auto verschenken
Wer ein schrottreifes Auto verschenkt kann sich wegen
umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar machen. Deshalb sollte man unbedingt die Richtlinien einhalten und sich um die ordnungsgemäße Entsorgung kümmern, wie es aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervorgeht.
Ein junger Mann hatte seinen Wagen zum Ausschlachten verschenkt, später wurde dieser ohne Kennzeichen in Hannover abgestellt. Jeder ist dazu verpflichtet, sein Auto bei einer
anerkannten Rücknahmestelle oder einem Demontagebetrieb abzugeben.
Wenn man nicht weiß wo solche Betriebe aufzufinden sind kann natürlich auch zu jedem beliebigen Autohändler gehen und dort eine ordnungsgemäße Entsorgung durchführen lassen.
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