Laut den Richtern trifft nämlich auch den Beifahrer wegen seines eigenen Alkoholgehalts eine Mitschuld an den Verletzungen. Vollkommen richtig argumentierten die Richter, dass er erst gar nicht in das Fahrzeug seines benebenten Kumpels hätte einsteigen dürfen. Wieder ein weiterer Fall wo klar wird, dass Alkohol und Drogen eben nichts im Straßenverkehr verloren haben, schon gar nicht wenn man noch andere Insassen mit im Auto sitzen hat.
Quelle: auto-presse
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