Je nach Uhrzeit sind ein müder Eindruck, gerötete Augen, sowie Schweißperlen auf der Stirn nicht zwangsläufig Anzeichen von drogenbedingter Fahruntüchtigkeit.
Mit den Beobachtungen der Polizei lies sich keine unsichere Fahrweise oder Ausfallerscheinung nachweisen, da durch den Konsum offensichtlich keine Gefährdung des Straßenverkehrs vorlag. Somit kann der Beschuldigte auch nicht dafür bestraft werden.
Quelle: focus Foto: blogonlyapartments

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