Die 100.000-Kilometer-Inspektion ließ der Käufer sechs Monate später aber von einer anderen Werkstatt durchführen. Der dabei festgestellte Motorschaden in Höhe von rund 1.000 Euro wollte das Autohaus aus diesem Grund nicht übernehmen.
Der BGH entschied nun, dass das Autohaus wegen "unangemessener Benachteiligung" des Käufers zahlen müsse. Im Urteilsspruch hieß es, dass es Käufern "in vielen Fällen nicht zumutbar" sei, das Auto in der Werkstatt des Verkäufers warten zu lassen.
Quelle: tagesschau
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