Nicht jeder kann in Deutschland die Abwrackprämie einstreichen, für die Hartz IV-Empfänger etwa gibt es keine finanzielle Unterstützung beim Verschrotten des Altautos und Kauf eines Neuen. Falls das Sozialamt
dahinterkommen sollte, dass gemogelt wurde, wird das Arbeitslosengeld II gekürzt. .
Eine betroffene Person hatte beim Landesarbeitsgericht
Nordrhein-Westfalen geklagt, woraufhin die Richter die Klage jetzt zurückgewiesen haben. Als Begründung gaben sie an, das anders als bei der Eigenheimzulage die
Abwrackprämie bei der Arbeitslosen-Unterstützung anzurechnen sei.
Hinzu kommt, dass die
Anschaffung eines Autos nicht zur Absicherung eines besonders
geschützten Grundbedürfnisses dient, wie sie beispielsweise das Recht auf eine anständige
Wohnung darstellt. Quelle: focus Bild: archiv