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Vergehen im Straßenverkehr
Es gibt Kleinigkeiten die im Fall der Fälle entscheidend sind. Hier eine kleine Übersicht welche Dinge im Straßenverkehr erlaubt, geduldet oder sogar verboten sind, damit sie hinterher keine böse Überraschung erleben, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert.
So entzieht sich die Versicherung zum Beispiel der Verantwortung, wenn grob fahrlässig gehandelt wird, also wenn der klare Menschenverstand eindeutig missachtet wurde. So ist etwa das Fahren mit offenem Schuhwerk wie Flip-Flops bei Privatpersonen geduldet aber bei Berufsfahrern verboten. Barfuss fahren wird auch geduldet, aber im Schadensfall trotzdem unter Bußgeld gestellt. Ebenfalls auf der schwarzen Liste: SMS schreiben, am Handy telefonieren oder in Zukunft eventuell auch Rauchen während der Fahrt.
Quelle: www.rp-online.de
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