Zahlreiche Verkehrsdelikte werden durch ausländische LKW-oder Pkwfahrer verursacht. Allein in Bayern belief sich die Anzahl der Verkehrsdelikte von ausländischen Fahrern auf 70.000. Das Problem dabei ist, dass die meisten ohne Strafe davon kommen, da die Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden können. Doch dies soll nun ein Ende haben, denn durch das "Europäische Geldsanktionsgesetz" wird die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht umgewandelt.
Somit können künftig Bußgelder über 70 Euro auch im europäischen
Ausland vollstreckt bzw. eingezogen werden. Das Gesetz wird Anfang 2009
in Kraft treten und schließt eine Gesetzeslücke, da bisher
länderübergreifende Regelungen bei Verkehrsdelikten nicht in
ausreichendem Maße vorhanden waren.
(Bilder:hpd/
