Fahndung nach Verkehrssündern erfolgt künftig europaweit

EuropaflaggenZahlreiche Verkehrsdelikte werden durch ausländische LKW-oder Pkwfahrer verursacht. Allein in Bayern belief sich die Anzahl der Verkehrsdelikte von ausländischen Fahrern auf 70.000. Das Problem dabei ist, dass die meisten ohne Strafe davon kommen, da die Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden können. Doch dies soll nun ein Ende haben, denn durch das "Europäische Geldsanktionsgesetz" wird die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern in nationales Recht umgewandelt.

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Somit können künftig Bußgelder über 70 Euro auch im europäischen Ausland vollstreckt bzw. eingezogen werden. Das Gesetz wird Anfang 2009 in Kraft treten und schließt eine Gesetzeslücke, da bisher länderübergreifende Regelungen bei Verkehrsdelikten nicht in ausreichendem Maße vorhanden waren.

(Bilder:hpd/